Willkommen beim Kfz-Sachverständigenbüro D. Görsch
Sie wurden geschädigt und der Unfallgegner hat Schuld am Unfall?
Wenn Sie eine Schadenersatzforderung geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Ansprüche grundsätzlich belegen. Der Kfz Sachverständige vom Sachverständigenbüro D. Görsch steht Ihnen in diesem Fall für die Ermittlung schadenrelevanter Positionen in Bezug auf das beschädigte Fahrzeug zur Verfügung. Ein Kfz Gutachten dient der Feststellung der Schadensart und Schadenhöhe, ferner wird der Wiederbeschaffungswert, Restwert, einer eventuellen Wertminderung und dem üblichen Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung ermittelt.
Folgende Ansprüche können aus einem Schadenfall entstehen:
Unsere Kfz Gutachter / Sachverständigen erstellen für Sie Oldtimergutachten jeglicher Art wie beispielsweise:
Oldtimer Kurzbewertung Die Oldtimer Kurzbewertung ist eine Kurztaxierung und besteht aus einem Deckblatt, zwie Auftragsblätter und sechs Fotos (Tacho, Übersichten, Motorraum, Innenraum, Typenschild), Diese Art von Bewertung wird in Mappe eingebunden, die auf der Innenseite die Zustandserklärungen beinhaltet. Je nach Versicherung für Fahrzeuge bis zu einem Fahrzeugwert von 25.000 € bis 50.000 € wird eine Kurztaxierung anerkannt. | Sie hatten ein Unfall und möchten wissen wie es weiter geht?
mail to: sv-goersch@gmx.de 39326 Niedere Börde OT Jersleben
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